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Mustererklärung interessenkonflikt Verdrag tussen de Regering van het Koninkrijk der Nederlanden en de Regering van de Bondsrepubliek Duitsland betreffende de exploitatie van grensoverschrijdende koolwaterstoffenvelden in de Noordzee (met Bijlagen)

1. [Name des beziehungsweise der Sachverständigen] versichert hiermit, dass er beziehungsweise sie seit dem [Datum] keine Arbeiten für die deutsche Vertragspartei oder die niederländische Vertragspartei oder einen Lizenznehmer des N05-A-Feldes und anderer grenzüberschreitender Lagerstätten oder einen Lizenznehmer eines anderen Feldes im Küstenmeer zwischen 3 und 12 Seemeilen von der Küste oder in der ausschließlichen Wirtschaftszone zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande durchgeführt hat und während der Regelung der betreffenden Angelegenheiten keine solchen Arbeiten durchführen wird, die seine beziehungsweise ihre Pflichterfüllung in Zusammenhang mit der Regelung der vorgenannten Angelegenheiten beeinflussen oder mit seinen Pflichten in Widerspruch stehen könnten. Insbesondere versichert er beziehungsweise sie, dass er beziehungsweise sie innerhalb der letzten zwei Jahre keine Arbeiten in Zusammenhang mit dem N05-A-Feld und anderen grenzüberschreitenden Lagerstätten oder für einen der Lizenznehmer des N05-A-Feldes übernommen hat.

2. [Name des Auftragnehmers beziehungsweise der Auftragnehmerin] versichert hiermit, dass er beziehungsweise sie seit dem [Datum] keine Arbeiten für die deutsche Vertragspartei oder die niederländische Vertragspartei oder einen Lizenznehmer des N05-A-Feldes oder einen Lizenznehmer eines anderen Feldes im Küstenmeer zwischen 3 und 12 Seemeilen von der Küste oder in der ausschließlichen Wirtschaftszone zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande durchgeführt hat und während des Zeitraums, für den er beziehungsweise sie von dem beziehungsweise der [Name des beziehungsweise der Sachverständigen] in Zusammenhang mit dem Abkommen vom [Datum der Unterschrift] zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Erschließung von grenzüberschreitenden Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee beauftragt wurde, keine solchen Arbeiten durchführen wird, die seine Pflichterfüllung in Zusammenhang mit der Regelung der vorgenannten Angelegenheiten beeinflussen oder mit seinen Pflichten im Rahmen seines Vertrags mit [Name des beziehungsweise der Sachverständigen] in Widerspruch stehen könnten. Insbesondere versichert er beziehungsweise sie, dass er beziehungsweise sie innerhalb der letzten zwei Jahre keine Arbeiten in Zusammenhang mit dem N05-A-Feld und anderen grenzüberschreitenden Lagerstätten oder für einen der Lizenznehmer des N05-A-Feldes übernommen hat.

Regeling
Verdrag tussen de Regering van het Koninkrijk der Nederlanden en de Regering van de Bondsrepubliek Duitsland betreffende de exploitatie van grensoverschrijdende koolwaterstoffenvelden in de Noordzee (met Bijlagen)
Soort
Verdrag
Geldend vanaf
27-08-2025
BWB-id
BWBV0007104
Versie
2025-08-27_0

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