wetzoeker

I Notawisseling tussen de Nederlandse Regering en de Duitse Bondsregering betreffende de wedertoepassing van het op 11 mei 1920 te 's-Gravenhage tussen de Nederlandse en de Duitse Regering gesloten Verdrag nopens krediet en steenkolen

AUSWÄRTIGES AMT

410-304-07/53-5762/56

Das Auswärtige Amt beehrt sich, der Königlich Niederländischen Botschaft folgendes mitzuteilen:

Die Bundesregierung schlägt der Königlich Niederländischen Regierung vor, den „Vertrag zwischen der deutschen und der niederländischen Regierung über Kredit und Steinkohlen” vom 11. Mai 1920, RGB1. 1921, S. 55 ff (sog. Tredefina-Vertrag), im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande als gegenseitig wiederanwendbar zu betrachten.

Falls sich die Königlich Niederländische Regierung mit diesem Vorschlag der Bundesregierung einverstanden erklären kann, wird das Auswärtige Amt durch die Bestätigung der vorliegenden Verbalnote von niederländischer Seite das Einverständnis darüber als erzielt ansehen, dass der oben bezeichnete Vertrag gegenseitig wieder angewendet wird.

Sobald Einverständnis über die Wiederanwendung des Vertrags erzielt ist, soll eine Gemischte Deutsch-niederländische Kommission unverzüglich zusammentreten. Beide Regierungen erteilen dieser Kommission den Auftrag, einen Entwurf für Durchführungsvorschriften zu Anlage C, Ziffer 1-4 (Kohlenabbaurechte) auszuarbeiten, sowie zur Berufung des ständigen Schiedsgerichts gemäss Anlage D (Schiedsgerichtsbarkeit) alles Erforderliche in die Wege zu leiten. Im übrigen soll die Kommission prüfen, ob und inwieweit den sonstigen Teilen des Vertrags noch tatsächliche Bedeutung zukommt.

Über die Zusammensetzung und das erste Zusammentreten der Gemischten Kommission werden sich die beiderseitigen Regierungen auf diplomatischem Wege einigen.

Das Auswärtige Amt sieht einer Rückäusserung von niederländischer Seite gern entgegen und benutzt auch diese Gelegenheit, der Königlich Niederländischen Botschaft seine ausgezeichnete Hochachtung zum Ausdruck zu bringen.

Bonn, den 31. Oktober 1956.

An die

Königlich Niederländische Botschaft

Bonn

Regeling
Notawisseling tussen de Nederlandse Regering en de Duitse Bondsregering betreffende de wedertoepassing van het op 11 mei 1920 te 's-Gravenhage tussen de Nederlandse en de Duitse Regering gesloten Verdrag nopens krediet en steenkolen
Afkortingen
Tredefina-verdrag
Soort
Verdrag
Geldend vanaf
31-10-1956
BWB-id
BWBV0006461
Versie
1956-10-31_0

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