wetzoeker

Nr. IV Verdrag tussen het Koninkrijk der Nederlanden en de Bondsrepubliek Duitsland tot regeling van de samenwerking in de Eemsmonding (Eems-Dollardverdrag)

DER BUNDESMINISTER

DES AUSWÄRTIGEN

Den Haag, den 8. April 1960

Herr Minister!

Ich beehre mich, Ihnen den Empfang Ihres heutigen Schreibens zu bestätigen.

Unter Bezugnahme auf die im Laufe der Verhandlungen, die zur heutigen Unterzeichnung des Vertrags über die Regelung der Zusammenarbeit in der Emsmündung; geführt haben, erörterte Möglichkeit neuer Hafenanlagen an der Emsmündung erkläre ich, dass auch meine Regierung jetzt nicht beabsichtigt, neue Hafenanlagen an der Emsmündung herzustellen. Für den Fall aber, dass künftig der Bau solcher neuer Hafenanlagen beabsichtigt würde, gelten auch nach Auffassung meiner Regierung nicht nur die Bestimmungen des oben bezeichneten Vertrags über neue Wasserbauarbeiten in der Emsmündung, sondern auch die Verpflichtung, die sonstigen mit solchen neuen Anlagen zusammenhängenden Fragen des beiderseitigen Interesses im Geiste der mit diesem Vertrag eingeleiteten Zusammenarbeit zu behandeln.

Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

(gez.) VON BRENTANO

An Seine Exzellenz

den Minister für Auswärtige Angelegenheiten

des Königreichs der Niederlande

Herrn J. M. A. H. Luns

Den Haag

Regeling
Verdrag tussen het Koninkrijk der Nederlanden en de Bondsrepubliek Duitsland tot regeling van de samenwerking in de Eemsmonding (Eems-Dollardverdrag)
Soort
Verdrag
Geldend vanaf
01-07-1978
BWB-id
BWBV0005343
Versie
1978-07-01_0

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