wetzoeker

Nr. I Notawisseling tussen de Nederlandse Regering en de Duitse Bondsregering inzake een Duitse bijdrage in de kosten van het onderhoud van de in de Bondsrepubliek Duitsland gestationeerde Nederlandse militaire eenheden

DER BUNDESMINISTER

DES AUSWÄRTIGEN

Bonn, den 10. Juli 1957

Exzellenz,

im Rahmen der in Artikel 3 des Nordatlantik-Vertrages vorgesehenen gegenseitigen Hilfe beehrt sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Königlich Niederländischen Regierung folgenden Vorschlag zu machen, der auf der gegenwärtigen Lage der beiden Länder beruht und ohne Präjudiz für die Zukunft ist.

1. Die Bundesregierung wird einen freiwilligen Beitrag in Höhe von 0,4 Mio DM zu den Mehrkosten, die sich für das Königreich der Niederlande aus dem Unterhalt der niederländischen Truppen in der Bundesrepublik ergeben, leisten.

2. Der vorgenannte Betrag wird am Tage des Inkrafttretens dieser Vereinbarung der Königlich Niederländischen Regierung auf einem Konto bei der Bank deutscher Länder zur Verwendung im Währungsgebiet der DM (West) zur Verfügung gestellt.

3. Sollte diese Vereinbarung nicht bis zum 1. Juli 1957 in Kraft getreten sein, wird die Bundesregierung auf Wunsch der Königlich Niederländischen Regierung und vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages auf den in Ziffer 1 genannten Betrag zu Gunsten des vorerwähnten Kontos eine Abschlagszahlung bis zur Höhe von 0,2 Mio DM leisten.

4. Die Bundesregierung kann jederzeit nach dem 1. September Besprechungen mit dem Ziele einleiten, die in Ziffer 1 genannte Zahl mit Rücksicht auf eine etwaige Änderung der Lage, von der angenommen werden kann, dass sie die Angemessenheit der Höhe des jetzt vereinbarten Beitrages berührt, abzuändern.

5. Dieses Abkommen bedarf auf deutscher Seite der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften. Das Abkommen tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Bundesregierung der Königlich Niederländischen Regierung mitteilt, dass die Zustimmung, wie verfassungsrechtlich vorgesehen, erteilt worden ist.

6. Ich beehre mich vorzuschlagen, dass, wenn sich die Königlich Niederländische Regierung mit dem in den Ziffern 1—5 enthaltenen Vorschlag einverstanden erklärt, diese Note zusammen mit Ihrer Antwortnote eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen darstellen soll.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

(gez.) v. BRENTANO

Seiner Exzellenz

dem königlich-niederländischen

Botschafter

Herrn A. Th. Lamping

Bonn

Regeling
Notawisseling tussen de Nederlandse Regering en de Duitse Bondsregering inzake een Duitse bijdrage in de kosten van het onderhoud van de in de Bondsrepubliek Duitsland gestationeerde Nederlandse militaire eenheden
Soort
Verdrag
Geldend vanaf
12-05-1959
BWB-id
BWBV0004965
Versie
1959-05-12_0

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