wetzoeker

No. I Notawisseling tussen de Nederlandse en de Duitse Regering inzake vrijgave van - in Nederland als buitenlands vermogen behandelde - Duitse, in rijksmarken luidende effecten

DER BOTSCHAFTER DER

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

DEN HAAG

244-00/1272

Den Haag, den 13. Juni 1952

Nieuwe Parklaan 77

Herr Aussenminister,

Ich beehre mich, Ew. Exzellenz im Namen der Deutschen Bundesregierung folgendes mitzuteilen:

Die Deutsche Bundesregierung hat an die Königlich Niederländische Regierung die Bitte gerichtet, die in den Niederlanden als deutsches Auslandsvermögen behandelten deutschen Reichsmark-Wertpapiere freizugeben.

Diese Bitte ist im Zusammenhang mit den Verhandlungen erörtert worden, die Anfang Oktober 1951 im Haag, Ende November 1951 in Unkel a. Rh. und seit dem 16. Januar 1952 erneut im Haag über die Regelung der niederländischen Restitutionsansprüche stattgefunden haben.

Nachdem über die niederländischen Restitutionsansprüche eine Einigung erzielt worden ist, beehre ich mich, Ihnen das Ergebnis der Verhandlungen über die Freigabe deutscher Reichsmark-Wertpapiere wie folgt zu bestätigen:

1. Die Königlich Niederländische Regierung verzichtet auf ihre sich aus der niederländischen Gesetzgebung ergebenden Rechte hinsichtlich der in den Niederlanden befindlichen deutschen ReichsmarkWertpapiere deutscher Eigentümer. Die Freigabe dieser Wertpapiere wird auf Ansuchen der deutschen Berechtigten und nach Zahlung der entstandenen Spesen erfolgen. Verwaltungsgebühren werden von dem Nederlandse Beheersinstituut nicht erhoben.

2. Die Königlich Niederländische Regierung erklärt, dass Anmeldungen solcher Wertpapiere zur deutschen Wertpapierbereinigung zu Gunsten niederländischer Stellen nicht weiter verfolgt werden sollen und dass sie mit dem Eintritt der deutschen Berechtigten in das Wertpapierbereirugungsverfahren einverstanden ist. Die Königlich Niederländische Regierung hat zur Kenntnis genommen und ist damit einverstanden, dass diese Erklärung durch die zuständigen deutschen Stellen den Gerichten und Prüf stellen in der Bundesrepublik bekanntgegeben wird.

3. Die Königlich Niederländische Regierung wird die depothaltenden Banken ermächtigen, die Interessen der deutschen Berechtigten nach Massgabe der Depotverträge wahrzunehmen, und wird die zuständigen deutschen Stellen bei der Unterrichtung der deutschen Berechtigten unterstützen.

Genehmigen Sie, Herr Aussenminister, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

(gez.) DU MONT

Sr. Exzellenz Herrn Dr. Stikker

Aussenminister der Königlich-

Niederländischen Regierung

Den Haag

Regeling
Notawisseling tussen de Nederlandse en de Duitse Regering inzake vrijgave van - in Nederland als buitenlands vermogen behandelde - Duitse, in rijksmarken luidende effecten
Soort
Verdrag
Geldend vanaf
20-06-1952
BWB-id
BWBV0004894
Versie
1952-06-20_0

In de hele regeling · Officiële tekst op wetten.overheid.nl