wetzoeker

Nr. II Notawisseling tussen de Nederlandse Regering en de Duitse Bondsregering betreffende de gelding van verdragen

DER STAATSSEKRETÄR

DES AUSWÄRTIGEN AMTS

Bonn, 3. August 1961

Herr Geschäftsträger!

Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom 26. Juli 1961 zu bestätigen, deren Wortlaut in deutscher Übersetzung wie folgt lautet:

„Herr Minister!

Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, dass auf niederländischer Seite gewisse Zweifel über die Wirksamkeit der Übereinkommen bestehen, die am 9. Mai 1940 zwischen dem Königreich der Niederlande und dem Deutschen Reich in Kraft waren und die in der Zwischenzeit weder aufgehoben noch ersetzt oder auf sonstige Weise gegenstandslos geworden sind. Da die Regierung des Königreichs der Niederlande diese Zweifel für die Zukunft zu beseitigen wünscht, beehrt sie sich mitzuteilen, dass sie diese Übereinkommen im Verhältnis zu der Bundesrepublik Deutschland einschliesslich des Landes Berlin anwenden wird, sofern diese Übereinkommen nicht auf Grund besonderer Vereinbarungen oder nach allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätzen schon zu einem früheren Zeitpunkt anwendbar geworden sind.

Ich bitte Eure Exzellenz, die vorstehende Feststellung bestätigen zu wollen.

Diese Feststellung wird an dem Tag in Kraft treten, an dem die Königlich-Niederländische Regierung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland mitteilt, dass die hierfür erforderlichen verfassungsmässigen Voraussetzungen im Königreich der Niederlande erfüllt sind.

Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.”

Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, dass die Bundesrepublik Deutschland auch ihrerseits die Übereinkommen, auf die sich dieser Notenwechsel bezieht, für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einschliesslich des Landes Berlin anwendet.

Genehmigen Sie, Herr Geschäftsträger, die Versicherung meiner vorzüglichsten Hochachtung.

In Vertretung

(gez.) DUCKWITZ

An den

Königlich-Niederländischen Geschäftsträger

Herrn R. Fack

Regeling
Notawisseling tussen de Nederlandse Regering en de Duitse Bondsregering betreffende de gelding van verdragen
Soort
Verdrag
Geldend vanaf
15-01-1962
BWB-id
BWBV0004203
Versie
1962-01-15_0

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