Nr. II Briefwisseling tussen de Regering van het Koninkrijk der Nederlanden en de Regering van de Bondsrepubliek Duitsland inzake de levering van verrijkt uranium aan Brazilië
DER STAATSSEKRETÄR DES AUSWÄRTIGEN AMTS
BONN, den 4. September 1978
Exzellenz,
Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note Nr. 9353 vom 4. September 1978 zu bestätigen, die in der abgestimmten Übersetzung wie folgt lautet:
„Exzellenz,
Ich beehre mich, in der Anlage Abschriften eines am 1. September 1978 in Brasilia zwischen der Regierung des Königreichs der Niederlande und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien durchgeführten Notenwechsels über die Anwendung von Sicherungsmassnahmen für beabsichtigte Ausfuhren von im Königreich der Niederlande durch Urenco angereichertem Uran nach Brasilien zu übersenden.
Ich beehre mich, im Namen der Regierung des Königreichs der Niederlande vorzuschlagen, dass diese Ausfuhren und alle späteren Generationen des daraus hergestellten Kernmaterials dem am 26. Februar 1976 in Wien unterzeichneten Übereinkommen zwischen der Föderativen Republik Brasilien, der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen Atomenergie-Organisation, einschliesslich seines Artikels 2 über die nichtexplosive Verwendung, unterliegen.
Ich beehre mich ferner vorzuschlagen, dass die Regierung der Bundesrepublik Deutschland das Einverständnis der Regierung des Königreichs der Niederlande erwirkt, bevor sie die Zustimmung erteilt, die für die Wiederausfuhr aller Mengen angereicherten Urans, das durch Urenco aus dem Königreich der Niederlande an Brasilien geliefert wurde, und für die Ausfuhr späterer Generationen von Kernmaterial durch Brasilien, das aus dem durch Urenco aus dem Königreich der Niederlande gelieferten Material hergestellt wurde, erforderlich ist, und dass sie dies der Internationalen Atomenergie-Organisation allein oder gemeinsam mit der Regierung der Föderativen Republik Brasilien nach Artikel 10 Absatz 2 des Übereinkommens vom 26. Februar 1976 zwischen der Föderativen Republik Brasilien, der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen Atomenergie-Organisation notifiziert.
Ich beehre mich ferner vorzuschlagen, dass alle derartigen Notifikationen seitens der Regierung der Bundesrepublik Deutschland der Regierung des Königreichs der Niederlande übermittelt werden.
Da die Regierung der Föderativen Republik Brasilien damit einverstanden ist, dass das aus dem Königreich der Niederlande gelieferte Material dem mit der Regierung der Bundesrepublik Deutschland als einer Partei des Trilateralen Abkommens vom 4. März 1970 vereinbarten Niveau des physischen Schutzes unterliegt, beehre ich mich, des weiteren vorzuschlagen, dass die Regierung der Bundesrepublik Deutschland der Regierung des Königreichs der Niederlande Einzelheiten über das zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien vereinbarte Niveau des physischen Schutzes übermittelt und sich um das Einvernehmen mit der Regierung des Königreichs der Niederlande bemühen wird, falls zu irgendeiner Zeit Änderungen dieses Niveaus erwogen werden.
Sofern die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den obigen Vorschlägen einverstanden ist, beehre ich mich vorzuschlagen, dass diese Note und die entsprechende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen darstellen, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.
Ich benutze diesen Anlass, Eure Exzellenz erneut meiner ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.”
Ich beehre mich, Eurer Exzellenz in der Antwortnote mitzuteilen, dass die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den obigen Vorschlägen einverstanden ist und demgemäss zustimmt, dass Ihre Note und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen bilden, die am heutigen Tag in Kraft tritt.
Diese Vereinbarung gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Regierung des Königreichs der Niederlande innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Vereinbarung eine gegenteilige Erklärung abgibt.
Ich benutze diesen Anlass, Eure Exzellenz erneut meiner ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.
(Gez.) G. VAN WELL
Seiner Exzellenz
dem Botschafter des Königreichs der Niederlande
Herrn Baron Diederic van Lynden
Bonn
- Regeling
- Briefwisseling tussen de Regering van het Koninkrijk der Nederlanden en de Regering van de Bondsrepubliek Duitsland inzake de levering van verrijkt uranium aan Brazilië
- Soort
- Verdrag
- Geldend vanaf
- 04-09-1978
- BWB-id
- BWBV0003797
- Versie
- 1978-09-04_0